Ist Ihr Unternehmen fit für die EU-DSGVO und das BDSG-neu?
(EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz - ab dem 25.05.2018)
- Betrifft jedes Unternehmen in der EU, das personenbezogene Daten verarbeitet.
- Sie benötigen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten, der den Aufsichtsbehörden gemeldet wird,
unter anderem in einem der drei nachfolgenden Fälle:
A) Mindestens zehn Personen verarbeiten ständig automatisiert personenbezogene Daten
(eigene E-Mail-Adresse erfüllt bereits das Kriterium).
B) Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien
personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) nach Artikel 9 DSGVO.
C) Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist zwingend vorgeschrieben (z. B. bei Video-Überwachung im öffentlich
zugänglichen Bereich).
- Notwendig ist der Aufbau eines umfassenden Datenschutz-Management-Systems mit umfangreichen Rechenschaftpflichten.
- Bei Verstößen gegen geltendes Recht drohen empfindliche Sanktionen.
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Cartoon- Quelle: www.gdd.de (Greser & Lenz)
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